ARBEITSMEDIZIN

Ihr Betriebsarzt
in Meissen!

Wenn Sie ein Unternehmen mit mehr als
1 Mitarbeiter
sind, dann sollten wir uns
dringend unterhalten.

Informationen

Senden Sie uns bitte weitere Informationen!

Ja, ich möchte die Informationen

Arbeitsmedizin

  • Fahrtauglichkeitsuntersuchung
  • Einstellungs- und Vorsorgeuntersuchungen (G-Ziffern), Nachuntersuchungen
  • Impfungen
  • Laboruntersuchungen
  • Fragen zum Mutterschutz
  • Beratung bei Arbeitsunfällen
  • Wiedereingliederung in den Arbeitsplatz
  • ergonomische Beratungen
und noch mehr.

BETRIEBSARZT:
AB WIE VIELEN MITARBEITERN IST
DIE BETREUUNG PFLICHT?

Vor der Frage ab wie vielen Mitarbeitern ein Betriebsarzt bestellt werden muss, steht früher oder später jedes Unternehmen. Die Antwort ist kurz und knapp: Ab einem Angestellten ist die Betreuung durch einen Betriebsarzt Pflicht.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Firma einen eigenen Betriebsarzt einstellen muss. Auf Verlangen der Behörden, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger sollte jedoch jeder Chef eines Unternehmens eine der Betriebsgröße angemessene Betreuung nachweisen können.
Einfach anrufen
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